Willkommen in der Welt der Schwingungen der Wirklichkeit!

Ich verbinde mich in Channelings mit der geistigen Welt und erhalte Botschaften und Klangsequenzen, die ich mit dem Chakraphon und den Planetentönen umsetze. Dabei nutze ich in meiner Arbeit alle Aspekte und Phänomene von Resonanzen, wie sie mit Klängen einhergehen.

Vielleicht hast du auch schon davon gehört, dass unser Universum auf Schwingungen aufbaut? Tatsächlich gilt dies genauso für alle feinstofflichen Bereiche und auch die Wirklichkeit und alle höhendimensionalen Ebenen.

Mit den hohen Lichtwesen manifestiere ich Klängen, um die Seele, den Körper und den Geist in Einklang zu bringen. Ich überbringe energetische Heilungen, welche die Selbstheilungskräfte anregen und Entspannung bringen. Du kannst deine in dir innewohnenden Potentiale wecken. So kannst du ein Leben voller Erfüllung, Freude und Selbstverwirklichung manifestieren. Ahnenenergien, sonstige Verstrickungen und andere Arten von Blockaden können mit diesen Schwingungen aufgelöst, erlöst und harmonisiert werden, sodass du ein selbstwirksames, selbstbestimmtes und selbstermächtigtes Leben gestalten kannst.

Ich achte und respektiere alle spirituellen Wege. Ich sehe Spiritualität als ein Aspekt unseres Lebens, der uns helfen kann, uns in einem größeren Zusammenhang im Universum zu begreifen. Daraus können wir neue Erkenntnisse und Werte für ein selbstwirksames, selbstbestimmtes und selbstermächtigtes Leben erhalten.

Herzliche Grüße Elias


Rechtlicher Hinweis zum Thema energetische Heilarbeit
Alle aufgeführten Angebote wie Energieübertragungen, Channelings, Meditationen, Klänge und energetische Heilarbeit ersetzen keine Therapien. Sie ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder sonstige psychotherapeutischen Behandlungen. Dies alles dient ausschließlich der persönlichen spirituellen Entwicklung und dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Es werden keine Diagnosen von mir erstellt noch werden hier Heilversprechen gegeben.

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2 März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht ( AZ:1BvR 784/03) „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis“, §3 des Heilmittelwerbegesetzes untersagt es, mit Heilungsversprechen zu werben. Daher möchten ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es mir auf dieser Website lediglich darum geht, meine ganz persönlichen, subjektiven Erlebnisse und Ansichten zu schildern. Der Begriff der Heilung wird hier stellvertretend bei allen Angeboten und Seiten im Sinne der Aktivierung der Selbstheilungskräfte verstanden.