Rechtlicher Hinweis zum Thema geistiges Heilen
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2 März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht ( AZ:1BvR 784/03) „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis“, §3 des Heilmittelwerbegesetzes untersagt es, mit Heilungsversprechen zu werben. Daher möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es uns auf dieser Website lediglich darum geht, unsere ganz persönlichen, subjektiven Erlebnisse und Ansichten zu schildern. Der Begriff der Heilung wird hier stellvertretend bei allen Angeboten und Seiten im Sinne der Aktivierung der Selbstheilungskräfte verstanden.